Kolloquium: Grundrechte: Klassiker der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Sommersemester 2026 Kolloquium: Grundrechte: Klassiker der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zu Meilensteinen der Grundrechts­entwicklung geworden sind, werden intensiv analysiert und diskutiert. Das aus dem Pflichtfachstudium bekannte Wissen soll ausgebaut und ein tieferes Verständnis von judikativer Verfassungsentwicklung erworben werden.

Die Liste der im Kolloquium behandelten Entscheidungen wird mit Leitfragen zu den Entscheidungen zu­vor bekannt gegeben. Die Entscheidungen müssen vorab gelesen und anhand der Leitfragen vor­bereitet werden.

Voraussetzung für den Scheinerwerb ist die vollständige Teilnahme und Beteiligung am Kolloquium und die erfolgreiche Teilnahme an der dreistündigen Klausur am 21. Juli 2026.

Die Teilnahme an dem Kolloquium wird insbesondere Studierenden empfohlen, die später ein Seminar zum Verfassungsrecht bei Frau Prof. Britz belegen wollen.

Aufgrund der großen Nachfrage müssen wir leider den Zugang zum Kolloquium beschränken. Ab jetzt können sich nur noch Studierende des Schwerpunktbereichs 4 zum Kolloquium anmelden.

Voraussetzungen: Die Anmeldunng steht ab jetzt nur noch Studierenden offen, die bereits im Schwerpunktbereich 4 angemeldet sind. Die Anmeldung zum Kolloquium ist per E-Mail an doenges@jur.uni-frankfurt.de bis zum 22.06.2026 möglich.

Leistungsnachweis: Klausur

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